Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Ambulant vor Stationär (AVOS)
Die medizinische und technische Entwicklung macht es möglich, immer mehr Eingriffe ambulant durchzuführen. Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz noch ein grosses Verlagerungspotential vom stationären in den ambulanten Bereich – bei gleichbleibender Behandlungsqualität. Eine Verlagerung kommt dem Patientenbedürfnis entgegen, nicht unnötig hospitalisiert zu werden, und trägt zu einer Reduktion der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem bei.
Gerne stellen wir Ihnen das AVOS-Formular für stationäre Aufenthalte zur Verfügung und verweisen Sie auf die offizielle Webseite des Gesundheitsdepartements BS rund ums Thema AVOS.
In der Zusammenarbeit mit dem Bethesda Spital sind die Verantwortlichkeiten und der Prozess wie folgt definiert.
- Prüfung der Kriterienliste «Ambulant vor Stationär»:
Die Belegärztin oder die Klinik überprüft die Kriterienliste «Ambulant vor Stationär» (Link zur Liste). - Entscheidung zur Behandlung:
Wenn Ausnahmekriterien vorliegen, entscheidet und verantwortet die Belegärztin oder die Klinik, dass der Eingriff stationär durchgeführt wird. - Ausfüllen des Antragsformulars:
Die Belegärztin oder Klinik füllt den Antrag entsprechend den Allgemeinen, eingriffsunspezifischen Kriterien aus. (Link zu den Kriterien) - Einreichung des Antrags beim Sanitätsdepartement:
Der Antrag wird spätestens 5 Arbeitstage vor dem Eingriff beim Sanitätsdepartement am Wohnort des Patienten eingereicht: Basel-Stadt oder Basel-Landschaft - Übermittlung der OP-Anmeldung an das Bethesda Spital:
Nach Erhalt der Kostengutsprache des Sanitätsdepartements sendet die Belegärztin oder Klinik die OP-Anmeldung und die Kostengutsprache an das Bethesda Spital.
Die Übermittlung kann per Medforms, DocBox oder PDF erfolgen – jeweils mit der Kostengutsprache als PDF-Anhang.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail an medico@bethesda-spital. gerne zur Verfügung. ch